Sich von der GEZ befreien, bzw. dem Beitragsservice.. Part 1

Das ist ein Akt!

Man muss sich schon genau informieren. Nachdem ich einen einleitenden Vortrag gehört hatte, habe ich mich nun Mitte Januar ’15 dran gemacht mich mit dem Beitragsservice genau auseinanderzusetzen. Eine Schritt-für-Schritt – Anleitung bietet der Referent aus dem Vortrag an. Auf die beziehe ich mich hier in den kommenden Beiträgen. Im Prinzip ist es ‘ne Ansammlung der verschiedenen Elemente, mit denen man sich auseinandersetzen muss. Das dient vor allem mir selbst, da ich mich damit auseinandersetze. So kann ich es gleichzeitig festhalten und bei Bedarf direkt aufrufen. Und da ich es interessant finde, will ich es direkt teilen.

Dabei geht es nicht darum, die Gemeinschaft nicht zu unterstützen, sondern einerseits für die Freiheit einzustehen, andererseits Klarheit zu schaffen. Der Beitragsservice ist ein Zwangsbeitrag. Jeder der irgendwo wohnt, soll zahlen. Zudem noch für die Lügen die uns Tag für Tag in den Medien aufgetischt werden. Wenn man genauer hinsieht sind Korruption zudem gang und gäbe. Kurzum – so geht es nicht! Dann will ich doch bitte die freie Wahl haben, ob ich so etwas unterstützen mag oder nicht.

5512222391_zentralrat.jpg  475×344

Erst einmal sollte klar sein, es bringt nix vor Gericht zu ziehen. Prominente Beispiele wie die Drogerie Rossmann zeigen es. Das hat vor allem auch damit zu tun, dass wir keine staatlichen Gerichte haben!
Denn im Gerichtsverfassungsgesetz .. kurz GVG .. gab es bis 20.09. 1950 den § 15:
Die Gerichte sind Staatsgerichte. Die Privatgerichtsbarkeit ist aufgehoben; an ihre Stelle tritt die Gerichtsbarkeit desjenigen Bundesstaates, in welchem sie ausgeübt wurde.[…]
Der ist aufgehoben worden! (Hier)

Im § 16 vom GVG steht “Ausnahmegerichte sind unstatthaft. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.”
Und nu’ im Grundgesetz § 101 steht .. 1. Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.   .. . und 2. Gerichte für besondere Sachgebiete können nur durch Gesetz errichtet werden.
FAZIT Wir haben keine gesetzlichen Richter!  Privatgerichte oder Ausnahmegerichte sind nicht zulässig! Da wir also keine gesetzlichen Gerichte haben, oder Ausnahmegerichte gültig sind, haben wir hier Handelsgerichte(Quelle). “Das heißt sie sind letztlich Firmen und wahren die Geschäftsbedingungen der BRD, und nichts weiter.
Erklärung Wenn wir also vor Gericht gehen, gehen wir zum Verwalter, der sich um die Einhaltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der BRD kümmert. Und da ist es ja logisch, wenn man da ankommt, dass die nicht mal eben ihre Geschäftsbedingungen ändern nur weil einer Person das nicht passt. Daher die Gerichte von vorn herein raushalten. Gerichte sind  privat und freiwillig! Und ich gehe einen Vertrag ein, sobald ich mich auf diese einlasse und akzeptiere. Wenn man bei youtube guckt, finden sich einige Menschen die sich intensiv damit beschäftigen und entsprechend handeln. Es gibt Videos wo Menschen vor dem Gerichtssaal stehen bleiben und den Richter fragen ob dies ein staatliches Gericht sei. Was der Richter aber nicht bestätigen kann. Wahnsinn!

WIE Halten wir die Gerichte von vorn herein da heraus?

Wir akzeptieren die Forderung des Beitragsservices! So einfach ist das  .. haha 😉

Und wenn wir das akzeptieren, haben wir auch ein Recht zu erfahren wer diese Forderung an uns stellt. Und da kommen wir zur BEWEISLASTUMKEHR. Wir bitten die jetzt um den Nachweis, dass sie eine Behörde sind und das Recht haben Beiträge, Steuern oder auch Gebühren einzufordern. Und nu haben die das Problem diesen Nachweis zu erbringen. Da das Handelsrecht gilt, bzw. wir davon ausgehen, schreibt man sie an und setzt eine Frist. Handelsüblich sind 72 Stunden + Zeit für den Briefverkehr. Wir setzen also keine Gerichtsverfahren in Gang, sondern fordern einfach den Beitragsservice auf sich auszuweisen. Von wem haben Sie wodurch das Recht erlangt diese Beiträge zu erheben? Das ist ganz normales Recht. Wenn man einen komische Brief erhält, mit der Forderung von Geld, man aber unsicher ist ob das legitim ist, würde man auch nachfragen, ist das Rechtens, sind Sie dazu befugt? Und das passiert hier.

Die kommen natürlich als Erstes mit dem Rundfunkbeitragstaatsvertrag. Dieser ist jedoch lediglich eine Information – steht auch oben drauf(Hier).  Und wenn man zB bei dejure.org nachsieht, ist der Vertrag nicht zu finden. Wenn es ein Gesetz wäre, müsste es dort zu finden sein. Ist es aber nicht. Warum nicht, ist egal. Der Beitragsservice muss nun nachweisen, durch welchen Verwaltungsakt sie legitimiert wurden, diesen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag überhaupt zur Anwendung zu bringen. Also wer hat diesen Service zur Behörde gemacht und wer hat sie legitimiert die Beiträge einzuholen? Das müssen sie nachweisen. Die simple Nennung eines angeblichen Gesetzes auf das sich diese Firma beruft, reicht nicht aus!

Und wenn es sich um eine legitimierte Behörde handeln würde, ginge das auch fix.

Wenn jetzt der Beitragsservice(früher GEZ) nicht in der Lage ist seine Legitimation nachzuweisen gilt ganz normales Handelsrecht. Da die BRD nur eine Verwaltung ist können Sie es gar nicht(BRD ist die Verwaltung der Besetzung – zum Thema hatte ich hier was gebloggt). Und somit wissen wir schon, dass nur Handelsrecht gilt, weshalb Verträge zu Lasten Dritter illegal(Steht im BGB §138) sind. Wir sind also nicht beteiligt! Das ist die Situation in der wir uns befinden. Und damit sind wir im Prinzip schon raus. :)

Hier noch ein Beschluss vom Landesgericht Tübingen.
Dort steht:” Der Beitragsbescheid, zwingend in Form eines Verwaltungsakts, kann einmalige Zahlungen wie auch wiederkehrende Zahlungen festsetzen. Ein Verwaltungsakt wiederum muss die erlassende Behörde erkennen lassen(§ 37 III LVwVfG BW) und mit einer Begründung versehen sein (§ 39 LVwVfG BW).” Vorher steht da: “Auch eine bloße Zahlungsaufforderung, wie das auf der Internetseite des Beitragsservice abgebildete und zur Akte genommene Musterschreiben, würde nicht ausreichen, da es sich nicht um einfache Rechnungsbeträge oder zivilrechtliche Forderungen handelt, sondern um einen öffentlich-rechtlichen Beitrag.”
Fazit > Um einen Beitrag zu fordern, bedarf es zwingend eines Verwaltungsaktes. Da habe ich mich gefragt, was ist eigentlich genau ein Verwaltungsakt? Ein Verwaltungsakt ist eine Verfügung, Entscheidung oder sonstiges hoheitliches Handeln. Und hoheitliches Handeln bezeichnet eine Anordnung des Staates, die er von oben herab beschliesst und dem entsprechend der Bürger, oder ein Beamter vllt auch selbst, zwingend verpflichtet ist. Wie bei ‘nem Gesetz oder dergleichen. Dieses Urteil vom Landesgericht Tübingen ist deshalb so interessant, da es klar formuliert, dass es beim Beitragsservice daran mangelt. Es lässt keine Behörde erkennen, es gibt also keinen Verwaltungsakt ! Folglich liegt hier ein Angebot vor.

Also da frage ich mich echt wer so einen Rotz plant?! Da sind doch zig schlaue Menschen die sowas organisieren. Und die sind ja nicht dumm oder sowas, die haben doch alle studiert und irgendetwas gelernt, sich mit etwas auseinandergesetzt und dann wird sowas in Arbeit gegeben. Wie kann es sein, dass sowas organisiert wird? Und wieso ist niemand darüber im Bilde? Und damit meine ich, wieso ist es nicht im gesellschaftlichen Massendenken angekommen? Das ist ja fast eine Art Betrug? Und es ist keine Kleinigkeit. Wenn man fragt, ist doch jeder .. ich selbst vorher auch .. überzeugt, Beitragsservice sei legitim. Nun bröckelt hier und da mal die Fassade. Man hört ein bisschen was. Ich glaube vor einigen Wochen hatte irgendeine Untersuchungskomission der Regierung ein Fazit abgegeben es könne evtl doch nicht ganz legal sein. Aber letztlich steckt da ja mehr dahinter. Bin gespannt was geschieht wenn ich nicht weiter zahle. Wie ich dabei vorgehe zeige ich im nächsten Teil auf.

JETZT GILT ES ZU HANDELN !

 Teil 2 in Bälde.

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *